Vereinigung der Haus- und Hobbybrauer in Deutschland e. V.
Brauprotokoll
Aufzeichnungen über den Brauprozess sind immer dann sinnvoll, wenn man ein Bier noch Nachbrauen möchte oder auch um später eine Fehleranalyse durchführen zu können. Hier eine kleine Auflistung über das, was sich üblicherweise in einem Brauprotokoll zu lesen ist:
Art und Mengen der Rohstoffe, also auch Hopfensorte, Hefemenge und Malzschüttung. Des weiteren Zeiten und Temperaturen während des Maischens. Beim Läutern ist die Nachgussmenge und Stammwürzegehalt der entstehenden Gesamtwürze vor dem Kochen interessant. Zeitpunkt der Hefegabe, Dauer und Temperatur der Haupt- und Nachgärung bis zur Trinkreife schließen den Bericht ab.
Es gibt viele Beispiele für ein Brauprotokoll. Im Downloadbereich stellen wir eines zur Verfügung, das die Mindestanforderungen an ein Brauprotokoll erfüllt.
Unserer Braugruppe Vierbräu bietet ebenfalls gute Brauprotokolle (auch den Kochmaischverfahren) an.
Hinweis/Empfehlung: Hauptzollamt, Biersteuer und Braurecht
Keine Anzeige mehr:Die bisherige Pflicht zur Anmeldung bei der Zollbehörde ist entfallen.
500 Liter (5 hl) pro Jahr sind dabei für jeden von der Biersteuer befreit.
Darüberhinausgehende hergestellte Biermengen müssen versteuert werden.
Eigenverbrauch:Das Bier muss ausschließlich für den eigenen Haushalt bestimmt sein und darf nicht verkauft werden.
Biersorte unerheblich:Es gibt keine Einschränkung bezüglich der Art des Bieres, das Sie brauen.